Beratung zu Pflege, Behinderten- und Sozialrecht
Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen?
Die Beratung können Eltern und Angehörige von Menschen mit Behinderung, die Mitglied bei der Lebenshilfe Kronach e. V. sind, in Anspruch nehmen.
Was bietet die Beratungsstelle?
Die Beratungsstelle bietet Beratung in Fragen
- zum Behindertenrecht:
Betreuungsrecht / Schwerbehindertenausweis, GdB, Merkzeichen - zum Sozialrecht:
Krankenversicherung (Hilfsmittel) / Pflegeversicherung (Pflegegeld) / Grundsicherung / Sozialhilfe (Eingliederungshilfe) / Kindergeld - zum Erbrecht:
Kontakt zu Fachanwälten herstellen / Behindertentestament
Die Beratungsstelle erteilt Beratung im Rahmen von
Beratungseinsätzen nach dem Pflegeversicherungsgesetz:
Pflegegeld, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, zusätzliche Betreuungsleistungen / Einstufung in einen Pflegegrad / Tipps für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK)
Die Beratungsstelle unterstützt bei Antragsstellungen und Widerspruchsverfahren. Sie informiert über Zuständigkeiten von Behörden und sozialen Einrichtungen und vermittelt gegebenenfalls an diese weiter. Die Beratungsstelle organisiert und führt rechtliche Informationsveranstaltungen durch.
Was kostet die Beratung?
Grundsätzlich ist die Beratung kostenlos.
Bei Widerspruchsverfahren und Antragsstellungen sowie bei der Erstellung von Pflegeberichten für den Medizinischen Dienst (MDK) wird eine Verwaltungskostenpauschale erhoben.

Kontakt
Lebenshilfe Kronach
Stöhrstraße 17
96317 Kronach
Tel. 09261 / 950268
Susanne Gerstner
Verantwortliche Pflegefachkraft
Kinderkrankenschwester