Ausbildungsmöglichkeiten
Heilerziehungspfleger/innen und Heilerziehungspflegehelfer/innen übernehmen eine entscheidende Rolle in der ganzheitlichen Begleitung, Förderung, Pflege und Bildung von Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Lebensbereichen. Ihr Beruf stellt eine unverzichtbare Unterstützung dar für Menschen, die auf spezielle Betreuung und liebevolle Sorge angewiesen sind. Damit tragen sie maßgeblich dazu bei, inklusive Teilhabe und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten für ihre Klienten zu gewährleisten.
Sozialbetreuer/innen und Sozialassistent/innen spielen eine entscheidende Rolle in der ganzheitlichen Unterstützung von Menschen. Ihr Beruf umfasst die verantwortungsvolle Übernahme von Aufgaben zur Förderung des Wohlbefindens und der Entwicklung ihrer Klienten. Sie gewährleisten umfassende Betreuung und Fürsorge, besonders für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, und ermöglichen inklusive Bildung und Teilhabe. In enger Zusammenarbeit mit Fachkräften und Bezugspersonen sichern sie individuelle Betreuung, fördern die soziale Integration und stärken die Selbstbestimmung ihrer Betreuten.
Kinderpfleger/innen spielen eine bedeutende Rolle in der pädagogischen, hauswirtschaftlichen und sozialpflegerischen Unterstützung von Kindern in verschiedenen Lebensbereichen. Ihr Berufsbild umfasst die verantwortungsvolle Übernahme von Aufgaben, die das Wohl und die Entwicklung der Kinder fördern. Diese Fachkräfte tragen dazu bei, eine umfassende Betreuung und Fürsorge für Kinder sicherzustellen, insbesondere für diejenigen, die auf besondere Unterstützung angewiesen sind. Durch ihre pädagogische Arbeit tragen Kinderpfleger/innen dazu bei, inklusive Bildung und Teilhabe für Kinder zu ermöglichen und gestalten somit eine wichtige Grundlage für deren Zukunft.
Erzieher/innen übernehmen eine entscheidende Rolle in der sozialpädagogischen Begleitung und Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung im vorschulischen Bereich. Sie gestalten Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen, um eine umfassende und individuelle Entwicklung der Kinder sicherzustellen. Diese Tätigkeit ist von großer Bedeutung für die Unterstützung von Kindern, die auf besondere Betreuung und Förderung angewiesen sind und trägt dazu bei, inklusive Bildung und Teilhabe zu ermöglichen.
Die Lebenshilfe Kronach bietet die Möglichkeit, den Bundesfreiwilligendienst (BFD) auf der Grundlage des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz - BFDG) vom 28.04.2011 (BGBl I Nr. 19 vom 02.05.2011) abzuleisten.
Die Lebenshilfe Kronach bietet die Möglichkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) auf der Grundlage des Gesetzes von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstgesetz-JFDG) vom 16.05.2008 (BGBl I Nr. 19 vom 26.05.2008 S. 842 ff.) abzuleisten.